Stell dir mal vor, du bist abends feiern, hast vielleicht schon ein bisschen etwas über den Durst getrunken. Doch irgendwas ist anders als sonst. Du stehst völlig neben dir, und als du am nächsten Morgen wach wirst, weißt du zuerst gar nicht, wo und wer du bist.
K.o.-Tropfen. Beliebtes Mittel unter Vergewaltigern
In solchen und ähnlichen Fällen liegt der Verdacht nahe, dass Knock-out-Tropfen bei dir zum Einsatz kamen. Die sogenannten K.o.-Tropfen zählen zu den Betäubungsmitteln und sollen die Opfer willenlos, handlungsunfähig oder bewusstlos machen. Die Tropfen sind seit geraumer Zeit ein massives Problem im Nachtleben von Groß- und Studentenstädten. Das zeigt nicht nur der in Deutschland aktuell viel diskutierte Fall von Gina-Lisa Lohfink, sondern auch Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis, zahlreiche Diskussionen in diversen Internetforen und Erzählungen vom Frauennotdienst. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass wohl leider in jeder Partynacht zahlreiche neue Opfer dazukommen.
Beim Verdacht auf K.o.-Tropfen: Sofort handeln!
Obwohl es gegen einen solchen mißbräuchlichen Einsatz dieser Substanzen eindeutige Regelungen im deutschen Strafrecht gibt, werden bisher noch viel zu wenige Täter zur Rechenschaft gezogen. Das liegt zum einen daran, dass es von außen (und sogar für die Opfer selbst) nicht immer einfach zu erkennen ist, ob wirklich K.o.-Tropfen zum Einsatz kamen. Zum anderen suchen immer noch zu viele – zumeist weibliche – Opfer die Schuld bei sich selbst. Vielleicht hat man ja doch einfach nur zu viel getrunken oder man bildet sich das Geschehene nur ein? Und überhaupt, was soll der Gang zur Polizei bringen? Dabei ist es gerade im Fall von K.o.-Tropfen ganz entscheidend, schnell zu sein.
„Polizei und Staatsanwaltschaft sollten das Problem sehr ernst nehmen“, meint Anwalt David-Alexander Busch. Schon die reine Verabreichung von K.o.-Tropfen gegen den Willen des Opfers sei juristisch klar als Straftat zu beurteilen, erklärt der Anwalt. In der Regel handelt es sich hierbei um eine gefährliche Körperverletzung, bei der das Strafrecht eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten vorsieht. Kommt es in der Folge zu sexuellen Handlungen am Opfer, fällt die Strafe natürlich noch höher aus.
Oftmals werden Opfer nicht ernst genommen
Die Substanzen werden vom Körper rasch abgebaut, sodass es im Nachhinein schwer ist, die Tat zu beweisen. Umso wichtiger ist es, beim leisesten Verdacht auf K.o.-Tropfen schnell zu reagieren. Umso wichtiger ist es, dass Opfer und Dritte bei einem plausiblen Verdacht auf K.o.-Tropfen rasch und konsequent reagieren. Ärzten und Polizisten die Anzeigen mit übermäßigem Alkoholgenuss abtun, machen ihren Job nicht richtig. Gleichwohl möchte man bei so manchen Erzählungen nur entsetzt die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, wenn es um den Umgang mit mutmaßlichen Opfern von K.o.-Tropfen geht. In einem Forum schreibt eine Betroffene: „Bei mir haben die im Krankenhaus keinen Test gemacht. Weil Die davon ausgehen, dass Du nur besoffen bist.“
Was tun?
Grundsätzlich sollte man sein Glas niemals unbeaufsichtigt stehen lassen und bei plötzlich einsetzender Übelkeit niemals (!!!) allein auf Toilette oder vor die Tür gehen, denn gerade dort passen die Täter ihre Opfer gern ab und verschleppen sie dann. Wenn dem Freund oder der Freundin plötzlich schlecht oder schwindelig ist, sollte man sich deshalb unbedingt um die besagte Person kümmern und sie nicht allein lassen. Auch wenn man beobachtet, wie jemand sich merkwürdig verhält und orientierungslos wirkt, muss unbedingt reagiert werden. Besteht ein plausibler Verdacht auf K.o.-Tropfen sollte das Opfer ins Krankenhaus gebracht werden. Bestätigt sich der Verdacht durch die Untersuchung im Krankenhaus, sollte unbedingt schnell eine Anzeige bei der Polizei erfolgen und auch die Betreiber des Clubs oder der Bar informiert werden.